Systemsteuerberatung

Die Systemsteuerberatung ist eine Form der Steuerberatung, die in Deutschland bislang so nicht existiert. Vergleichbar ist die Systemsteuerberatung mit der Systemgastronomie, wie sie in Form der Ketten Starbucks, Maredo, McDonalds, Burger King oder ähnlichen bekannt ist.

Der Begriff Systemsteuerberatung bezeichnet aus unserer Sicht eine Form der Steuerberatung, die sich im Wesentlichen durch die Existenz von standardisierten und vereinheitlichten Organisationsstrukturen von der klassischen Steuerberatung unterscheidet. Die Arbeits-, Ablauf- und Buchungsprozesse werden durch eine intelligente IT Lösung soweit vereinheitlicht, dass es branchenunabhängig möglich ist, im Besonderen Kleingewerbetreibenden, je nach Branche durch verschiedene Benutzeroberflächen, nach gleichen Geschäftsprozessen zu modellieren und zusammen zu fassen.

Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, dem Mandanten die Möglichkeit zu eröffnen, in seiner Betriebsstätte die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Kassenführung einzuhalten.

Durch die neue Regelung des BMF Schreibens vom 26.11.2010 wird allen Kleingewerbetreibenden mit Bargeschäft ein noch mehr an Dokumentationspflichten abverlangt, als sie heute überhaupt erfüllen können. Dabei muss jede Verkaufsposition, in elektronischer Form, detailliert, exakt, chronologisch, zeitnah, fehlerfrei, mit übergreifenden automatischen Benutzerprotokollen (Storno, Löschung, u. ä.), mit der Anforderung der nicht Manipulierbarkeit, sehr aufwendig dokumentiert werden.

Zusätzlich müssen die Grundsätze der AO (Abgabenordnung), der GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) und der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) vollständig erfüllt werden.

Selbstverständlich muss diese Dokumentation für jeden Dritten nachvollziehbar sein und auf Aufforderung der Finanzbehörden elektronisch (in digitaler Form auf Datenträger z.B. CD) übergeben werden können.