Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweise nach § 5 Telemediengesetz (TMG)


Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen verliehen. Die Kanzlei unterliegt der rechtlichen Aufsicht der zuständigen Kammer:

Die Berater sind Kammermitglieder der
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Str. 30
50668 Köln
Tel.: +49 221 / 97 30 10 0
Fax.: +49 221 / 97 30 10 50
kontakt@rak-koeln.de

Auf unsere Tätigkeit finden folgende berufsrechtliche Vorschriften Anwendung:

Rechtsberatung

  1. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  2. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  3. Die Fachanwaltsordnung (FAO)
  4. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Diese Regelungen sind auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Angaben gem. § 5 TMG" einsehbar.

Steuerberatung

  1. Das Steuerberatergesetz (StBerG)
  2. Die Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DvStB)
  3. Die Berufsordnung (BOStB)
  4. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Diese Regelungen sind auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Köln (www.stbk-koeln.de) unter der Rubrik "Download" einsehbar.


Rechtsgrundlage der Steuer- und Rechtsberatung
(Steuerberatung Auszug aus § 3 Steuerberatungsgesetz)


§ 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.


Rechtsberatung
(Auszug aus der Rechtsanwaltsordnung)


§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung

1.

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

2.

Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.

3.

Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.

Haftungsausschluss

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Urheberrecht

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Vergütung


1.

Rechtsberatende und rechtsvertretende Leistungen

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und den Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Für die Erstberatung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. USt. von 19%, gesamt 226,10 €. Diese Gebühr wird im Falle einer weiterführenden Vertretung mit den dann anfallenden Gebühren verrechnet.

2.

Steuerrechtliche Beratungen und Leistungen

Da sich die steuerliche Beratung und alle damit in Zusammenhang stehende Leistungen nur schwer transparent im Rahmen der Rechtsanwaltsvergütung abbilden lassen, haben wir uns entschlossen, mit unseren Mandaten dahingehend eine Honorarvereinbarung zu schließen, dass wir für solche Leistungen die Steuerberatungsvergütungsverordnung anwenden, unabhängig davon, ob die entsprechende Leistung durch einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt erbracht wird. Die gestattet es, die Kosten transparent zu gestalten und sie für den Mandaten nachvollziehbar zu halten. Für die Erstberatung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. USt. von 19%, gesamt 226,10 €. Diese Gebühr wird im Falle einer weiterführenden Vertretung mit den dann anfallenden Gebühren verrechnet.